Gesundheit

Bundesrechnungshof rügt mangelnde Kontrolle von Kliniken

Krankenhaus
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Bundesrechnungshof wirft den gesetzlichen Krankenkassen fragwürdige Methoden bei der Kontrolle von Klinikabrechnungen vor. In einer vertraulichen Mitteilung an das Bundesgesundheitsministerium kritisieren die Prüfer "individuelle Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern", die "nicht zulässig" seien, berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.
Demnach haben mehrere Kassen auf die verpflichtende Prüfung von Klinikabrechnungen verzichtet und im Gegenzug Rechnungen pauschal gekürzt. Nach geltender Rechtslage müssen Kassen die Abrechnungen der Kliniken kontrollieren, bevor sie diese bezahlen. Bei Auffälligkeiten sind sie in bestimmten Fällen verpflichtet, ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einzuholen. Durch ihre Absprachen mit Kliniken haben die Kassen diese Kontrolle ausgesetzt. "Es fehlt die hierfür notwendige gesetzliche Grundlage", kritisiert der Bundesrechnungshof. Fünf Kassen hätten bereits "seit Jahren" auf "medizinisch-inhaltliche Abrechnungsprüfungen" verzichtet. Eine Kasse hatte sogar mit 127 Krankenhäusern solch umstrittenen Verträge geschlossen. Dabei verweist der Rechnungshof auch auf Erkenntnisse der Medizinischen Dienste, nach denen viele Abrechnungen fehlerhaft seien, weil Kliniken beispielsweise beim Schweregrad der Erkrankungen übertrieben hätten. Namen einzelner Kassen werden in dem Papier nicht genannt. In Stellungnahmen für den Rechnungshof verwiesen die betroffenen Kassen auf Einsparungen, weil sie durch ihr Vorgehen "aufwendige Abrechnungsprüfungen" vermeiden könnten. Der Rechnungshof bittet das Bundesgesundheitsministerium notfalls um eine "gesetzliche Klarstellung". Das Ministerium erklärte, Zweifel an der richtigen Abrechnung von Klinikleistungen seien "von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu prüfen". Fast jeder dritte Euro des gesetzlichen Gesundheitssystems fließt in die Krankenhausbehandlung, 2017 waren das rund 76 Milliarden Euro.
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